Bürgerservice
Auf diesen Seiten haben wir versucht Wissenswertes und Nützliches für Sie zusammen zu stellen.
„Die Zahl der Brände ist in den letzten Jahren in Niederösterreich zurückgegangen - die Zahl der Brandtoten ist gestiegen, geht aus der jüngsten Brandstatistik des Landes hervor. Im Vorjahr gab es 1.700 Brände. 2001 waren es mehr als 2.400.“ berichtete der ORF Anfang 2012. Doch der Großteil der bei Bränden umgekommenen Personen ist nicht den Flammen, sondern dem dadurch entstandenen Rauch zum Opfer gefallen. Und dies meistens in den eigenen vier Wänden. Besonders unerwartet trifft es einem nachts. Denn im Schlaf ist der Geruchssinn nicht aktiv, man riecht also den tödlichen Rauch nicht. Das Gehör bleibt jedoch auch im Schlaf in Bereitschaft und die im Auslösefall durch den Rauchmelder ertönenden 85 Dezibel wecken mit Sicherheit.
Bei Heim-Rauchmeldern – nicht zu verwechseln mit „Heim-Brandmeldeanlagen“ - handelt es sich um Detektoren, die einen Entstehungsbrand erkennen und akustischen Alarm auslösen. Als Stromquelle dient eine Batterie, die eine Lebenszeit von ca. ein bis drei Jahren (modellabhängig) hat. Wenn die Batteriespannung nachlässt, macht der Rauchmelder 30 Tage lang durch kurze Signaltöne auf den erforderlichen Batteriewechsel aufmerksam.
Die Feuerwehr empfiehlt ausdrücklich die Installation von Heim-Rauchmeldern!
Rauchmelder retten Leben!!!
Ein zuverlässiger Rauchmelder ist ab € 20,- im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen erhältlich. Dort finden Sie nicht nur Qualitätsprodukte, sondern erhalten auch kompetente Beratung. Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit einem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe der Norm „EN 14604“ versehen sind!
Tipps zur Installation
Heim-Rauchmelder sind mit wenigen Handgriffen einfach zu montieren. Da Brandrauch nach oben steigt, sind die Rauchmelder immer an der Decke anzubringen. Ideal ist die Montage in der Deckenmitte. Wichtig ist, dass vor allem die Fluchtwege (Flure, Stiegenhäuser) durch Rauchmelder überwacht werden. In mehrgeschossigen Häusern ist dabei pro Stockwerk mindestens ein Melder vorzusehen. Eine Vernetzung der Melder ist technisch möglich und auch sinnvoll.
Mindestschutz
- pro Etage ein Rauchmelder im Flur
- Kinder- und Schlafzimmer
Optimaler Schutz
- Wohnräume, Hobbyräume, Küchen mit Dunstabzug, Dachboden, Heizungskeller, …
Um häufige Fehlalarme zu vermeiden, kann in Küchen und Bädern auf die Installation verzichtet werden bzw. sollten diese Räume mit Wärmemeldern ausgestattet werden.
Ein wichtiger Punkt nach einem Unfall ist das richtige Absichern der Unfallstelle. Mit Hilfe eines Pannendreiecks und Ihrem PKW können nachkommende Autofahrer gewarnt werden. Dies dient natürlich auch für die eigene Sicherheit. Sollten Sie mit Ihrem PKW zu einer Unfallstelle kommen, stellen Sie diesen ca. 10 Meter vor der Unfallstelle am rechten Fahrbahnrand ab. Bei Nacht ist es eventuell sehr hilfreich, wenn Sie Ihr Fahrzeug so positionieren, dass die Unfallstelle ausgeleuchtet ist. Danach schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein. Je nach Klassifizierung der Straße (Autobahn, Landstraße etc.) sind folgende Abstände für die Aufstellung des Pannendreiecks einzuhalten:
Wie bereits in der Grafik ersichtlich sollte die Unfallstelle auf Straßen mit Gegenverkehr natürlich in beide Fahrtrichtungen abgesichert werden. Dazu kann man sich weitere Autolenker zur Unterstützung holen. Bei Unfallstellen, welche in unübersichtlichen Kurven oder nach Kuppen liegen, müssen die Abstände entsprechend größer gewählt werden. Beim Eintreffen der Feuerwehr wird die Unfallstelle dann professionell abgesichert.
Warnweste
Um auch selbst gesehen zu werden sollten Sie sofort Ihre Warnweste anziehen. Daher empfiehlt es sich, die Warnweste nicht im Kofferraum aufzubewahren, sondern griffbereit im Fahrzeuginneren. Entsprechend dem Kraftfahrgesetz muss in Österreich eine Warnweste auf Autobahnen und Schnellstraßen immer sowie auf Freilandstraßen dann, wenn laut Gesetz auch ein Pannendreieck aufzustellen ist, getragen werden. Das ist der Fall, wenn das Auto an einer unübersichtlichen Straßenstelle steht sowie bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit.
Wichtige Tipps:
- Ruhe bewahren und Überblick verschaffen
- zusätzlichen Schaden verhindern
- auf die eigene Sicherheit achten
- Unfallstelle absichern
- Hilfe holen und Notruf absetzen
- Verletzte wenn möglich nicht allein lassen
Das richtige Verhalten eines Menschen in einer kritischen Situation wie einem Brandfall kann für den einzelnen oder für mehrere Personen von lebensentscheidender Bedeutung sein. Wer schnell hilft, kann schwere Schäden verhindern.
Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!
Daher gilt die Regel: Alarmieren - Retten (Helfen, Flüchten) - Löschen
Verhaltenstipps im Brandfall
- Machen Sie sich bereits im Vorfeld mit der Handhabung Ihres Feuerlöschers vertraut, damit Sie im Notfall keine Zeit verlieren.
- Vermeiden Sie Panik.
- Verlassen Sie die Wohnung nur, wenn der Fluchtweg nicht verqualmt ist.
- Schließen Sie die Tür zum Brandraum.
- Melden Sie folgende Angaben unter der Notrufnummer 122 (Euronotruf 112): Wer? Was? Wo? Wie? Warnen Sie Mitbewohnerinnen und Mitbewohner beziehungsweise Nachbarn und überprüfen Sie auf Vollzähligkeit nach der Evakuierung.
- Helfen Sie anderen, das Umfeld des Gefahrenbereiches zu verlassen.
- Nur wenn Sie sich sicher sind, den Entstehungsbrand mit den vorhandenen Löschhilfsmitteln erfolgreich bekämpfen zu können, unternehmen Sie Löschversuche. Machen Sie das niemals alleine. Achten Sie auf Ihren freien Fluchtweg!
- Fenster von Fluchtwegen öffnen (Rauchabzug)
- Aufzug nicht benützen
Wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind
- vom Brandherd so weit wie möglich entfernen
- Türen zwischen sich und Brandherd schließen
- Türritzen abdichten (mit nassen Tüchern)
- Feuerwehr alarmieren
- bei geöffnetem Fenster auf die Feuerwehr warten
- durch Rufen und Winken auf sich aufmerksam machen
Immer wieder passieren Unfälle mit Gärgasen. Dabei mangelt es meistens an der nötigen Information. Um dem vorzubeugen werden in Feuersbrunn die Bürger bereits vor Beginn über die Gefahr von Gärgasen informiert. Während der Weinlese werden Atemschutzgeräte in der Kellergasse stationiert, um im Ernstfall schnell eingreifen zu können. Zusätzlich werden Informationsblätter im Ort und in der Kellergasse ausgehängt. Sie können Sie den Inhalt hier durchlesen.
Sehr geehrte Mitbürgerinnen! Sehr geehrte Mitbürger!
Die Freiwillige Feuerwehr Feuersbrunn möchte Sie zu Beginn der Weinlese besonders auf die Gefahren, die durch Gärgase entstehen können, hinweisen.
Chemisch gesehen handelt es sich bei Gärgas um Kohlendioxid (CO2), welches bei der alkoholischen Gärung entsteht. Das entstehende Gas ist schwerer als Luft. Am Boden bildet sich dadurch ein (unsichtbarer) "Kohlendioxid-See", der die Umgebungsluft verdrängt. Der folgende Sauerstoffmangel führt rasch zum Tod durch Ersticken.
Achtung: Kohlendioxid ist nicht nur farblos, sondern auch geruchlos. Ein allgemeiner Gärgeruch ist daher kein zuverlässiger Hinweis auf das Vorhandensein einer tödlichen Gas-Konzentration!
Wir ersuchen Sie vor Betreten Ihres Weinkellers genau zu prüfen, ob Gärgase vorhanden sind. Dazu empfiehlt sich die Installation eines Kohlendioxid-Warngerätes, das idealerweise gleich mit einem Absauggebläse gekoppelt ist. Beim Kellereingang sollte auf die drohende Gefahr mittels eines geeigneten Hinweisschildes aufmerksam gemacht werden. Die Druckvorlage für dieses Schild kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden!
Bitte beachten Sie, dass die alte Kerzenprobe zur Bestimmung von Gärgas ungeeignet ist. Während Lebensgefahr bereits bei einer Konzentration von 8-10% CO2 eintritt, erlischt eine Kerze erst bei einem CO2-Gehalt von 14%.
Sollte es zu einem Notfall kommen, ist unverzüglich und ausschließlich ein Notruf abzusetzen. Der Notruf 122 ist ständig besetzt!
In keinem Fall dürfen selbst Rettungsmaßnahmen ohne entsprechender Schutzausrüstung (umluftunabhängiger Atemschutz) durchgeführt werden!
Unsere Fahrzeuge und Atemschutzgeräte werden ständig einsatzbereit gehalten, um auch jederzeit schnell eingreifen zu können. Außerdem haben wir dieses Informationsschreiben im Ort und in der Kellergasse für Sie ausgehängt und unterstützen Sie jederzeit gerne bei weiteren Fragen zu diesem Thema.
Seit 1.1.2012 können Spenden an Freiwillige Feuerwehren von der Steuer abgesetzt werden. Je nach Einkommenshöhe bekommt der Spender von 34 bis zu 50 Prozent seiner Geldleistung vom Finanzamt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zurück.
Bis 2016 musste man dies dem Finanzamt im Zug der Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben. Die Feuerwehren stellten dazu Spendenbelege aus.
Seit 1.1.2017 werden Ihre Spenden automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Die getätigten Spenden werden durch die Feuerwehr direkt dem Finanzamt gemeldet und Sie ersparen sich die Meldung. Alles was Sie dazu tun müssen, ist im Zuge der Spende Ihren VORNAME und NACHNAME sowie das GEBURTSDATUM bekannt zu geben.
Welche Spenden sind absetzbar und was muss beachtet werden?
- Spenden an Freiwillige Feuerwehren ab 1.1.2012 sind steuerlich begünstigt.
- Jeder Spender kann 10% seines Netto-Einkommens des Vorjahres während eines Kalenderjahres steuerbegünstigt spenden.
- Sachspenden von Betrieben sind möglich, die Bewertung der Sachspende erfolgt durch den Spender.
- Eine Spende ist eine Leistung ohne Gegenleistung. Daher können wir für von Ihnen gekaufte Eintrittskarten für unser jährliches Faschingsgschnas keine Quittung ausstellen. Wir bitten um Verständnis.
- Die Feuerwehr meldet die Spenden direkt an das Finanzamt.
- Natürlich können Spenden auch auf unser Konto überwiesen werden. Bitte geben Sie dabei auch die oben angeführten Daten an (Geburtsdatum, Vorname, Nachname). Der Überweisungsbeleg ist Nachweis über die Spende.
- Die Spenden werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt.
Wir bitten um Ihre Unterstützung
Ihre Spende trägt wesentlich zur Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehr Feuersbrunn bei. Ohne diese Geldmittel kann der Dienstbetrieb nicht aufrechterhalten werden und es können keine Anschaffungen von Geräten und Schutzbekleidung getätigt werden. Dies ist aber unbedingt notwendig, um Ihnen bei Bränden, Notfällen und Katastrophen hilfreich zur Seite zu stehen.
Helfen Sie uns, Ihnen zu helfen!
Bankverbindung:
Kontoinhaber: Freiwillige Feuerwehr Feuersbrunn
IBAN: AT35 4715 0303 5490 0100
Mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung hat der österreichische Gesetzgeber die Einführung der Rettungsgasse mit 1. Jänner 2012 beschlossen. Damit wird ein langjähriger Wunsch der heimischen Einsatzorganisationen, Autofahrerclubs und der ASFINAG erfüllt.Die Rettungsgasse ermöglicht den Rettungskräften auf Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen rascher zum Unfallort zu kommen. Sie hilft mit, die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Das Gesetz ist ein zentraler Schritt für eine schnellere Versorgung von Schwerstverletzten und ein Meilenstein für die Verkehrssicherheit in Österreich. Denn bis dato waren die Einsatzkräfte in ihrem Rennen gegen die Zeit oft behindert, weil die Pannenstreifen bei Staus blockiert waren oder von anderen Verkehrsteilnehmern missbräuchlich als Ausweichroute verwendet wurden.
Die Rettungsgasse funktioniert nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen.
Helfen Sie mit, Leben zu retten – bei Staubildung: Rettungsgasse!
Fragen und Antworten zur Rettungsgasse
Was ist die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.
Was bringt die Rettungsgasse?
Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse benützen. Sie sind damit um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.
Was Sie tun müssen?
Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.
Wann gilt die Rettungsgasse?
Seit 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws, Motorräder, Lkws oder Busse vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden.
Wo gilt die Rettungsgasse?
Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen in Österreich, egal ob zwei-, drei- oder vierspurig: im Wesentlichen dort, wo eine Vignette benötigt wird. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, der Schweiz und Slowenien.
Was Sie noch wissen sollten!
Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie das widerrechtliche Befahren der Rettungsgasse sind verboten: Strafe bis zu 2.180 Euro.
Die Vorteile der Rettungsgasse auf einen Blick:
- Rascheres Vorankommen und Eintreffen der Einsatzfahrzeuge am Unfallort
- Schnellere Versorgung von Verletzten
- Zeitgewinn von bis zu vier Minuten
- 1 Min. = 10 Prozent mehr Überlebenschance, das heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um bis zu 40 Prozent
- Breitere Zufahrtsmöglichkeiten für Einsatz-Bergefahrzeuge
- Klare und eindeutige Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer
- Keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge oder auf dem Pannenstreifen missbräuchlich geparkte Fahrzeuge
- Einheitliches Prinzip wie in den Nachbarländern Deutschland, Tschechien, der Schweiz und Slowenien
In der Advent- und Weihnachtszeit ist die Zahl der Wohnungsbrände stark ansteigend. Ihre Feuerwehr gibt Ihnen Tipps, wie Sie selbst derartige Brände verhindern können.
Nur in Kühlen und möglichst nicht geheizten Räumen bis zur Aufstellung aufbewahren. Damit Christbäume länger frisch bleiben, am besten bis zur Aufstellung in einem mit Wasser gefüllten Topf oder Kübel stellen.
Die wichtigsten Punkte...
Aufstellung
Nur kipp- und standsichere Vorrichtungen (Christbaumständer) verwenden. Bewährt haben sich die im Handel erhältlichen Christbaumständer mit eingebautem Behälter, der mit Wasser gefüllt wird.
Standort
Christbäume immer so aufstellen, dass im Falle eines Brandes das Verlassen des Raumes ungehindert möglich ist. Daher nicht unmittelbar neben Türen aufstellen! (Die Fluchtwegmöglichkeit freihalten!)
Schutzabstände
Mindestens 50cm Abstand von brennbaren Vorhängen, Decken und Möbeln halten. Die Umgebung des Christbaumes von leicht entzündlichen Gegenständen freihalten.
Christbaumschmuck
Zum Schmücken des Baumes keine brennbaren Stoffe wie Papier, Watte, Zelluloid und Zellwolle verwenden.
Aufsicht
Christbäume mit brennenden Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen.
Kinder
Nie unbeaufsichtigt lassen, wenn die Christbaumkerzen brennen. Eventuell Zündhölzer und Feuerzeuge versperren, damit Kleinkinder die Kerzen nicht heimlich allein anzünden können.
Kerzen
Sicher befestigen, mit dem Anzünden der Kerzen oben beginnen und von unten nach oben auslöschen.
Sternspritzer
Beim Abbrennen die Wunderkerzen beobachten, vor allem die glühenden Restkolben nicht mit brennbaren Gegenständen in Verbindung bringen. Keinesfalls auf schon trockenen Ästen anbringen.
Dürre Bäume
Dürre Bäume brennen wie Zunder, der Abbrand erfolgt mit rasanter Geschwindigkeit, die nicht unterschätzt werden darf. Daher bald entfernen, keinesfalls mehr die Kerzen anzünden. Und immer einen Eimer Wasser im Zimmer in der Nähe des Baumes bereithalten!
Elektrische Beleuchtung
Darauf achten, dass Sicherungen, elektrische Anschlüsse und Leitungen den Vorschriften entsprechen.
Keine Panik
Falls es doch trotz aller Vorsichts- und Vorbeugemaßnahmen einmal passieren sollte, ist es das Wichtigste, einen klaren Kopf zu bewahren und keine Panikreaktion zu setzen!
Löschversuch
Den Brandherd mit Wasser (Kübel!) sofort löschen bzw. den Baum in eine Decke einrollen oder versuchen, ihn beim Fenster hinauszuwerfen.
Erfolgloser Löschversuch
Falls der Brand nicht mehr selbst gelöscht werden kann:
- Den Raum sofort verlassen
- Die Türen zum Brandraum schließen
- Die Feuerwehr alarmieren und beim Haustor erwarten!
Zum Thema Feuerwerk
- Gebrauchsanleitung lesen und genauestens beachten
- Rakete beim Abfeuern nie in der Hand halten
- Niemals auf Gebäude und schon gar nicht auf Menschen oder Tiere "zielen"
Sollte es trotz allen Vorsichtsmaßnahmen trotzdem zu einem Christbaumbrand kommen rufen Sie die Notrufnummer 122 - Wir sind auch in der Weihnachtszeit für Sie einsatzbereit!!!